Die Kirchengemeinde lebt vom - ehrenamtlich und hauptamlich - engagierten Einsatz vieler Menschen. 
Einige von ihnen nehmen, lt. Kirchenordnung, besondere Aufgaben und Verantwortungen in der Gemeinde wahr;
diese sind hier unter dem Stichwort "Team" aufgeführt.

Gemeindebüro

Erste Kontaktadresse bei Fragen und Wünschen ist in der Regel das Gemeindebüro.

Artikel 52 [Mitarbeitende in der Verwaltung]
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung nehmen unter der Verantwortung des Presbyteriums Aufgaben der Verwaltung der Kirchengemeinde wahr.

Interprofessionelles Pastoralteam

Artikel 20 [Auftrag und Verantwortung der Pfarrerinnen und Pfarrer]
( 1 ) 1 Pfarrerinnen und Pfarrer haben den Auftrag, das Evangelium von Jesus Christus zu verkündigen und die Sakramente zu verwalten.
2 Sie haben den Dienst der Unterweisung und Seelsorge auszuüben.

( 2 ) 1 Pfarrerinnen und Pfarrer sind berufen, die Kirchengemeinde in gemeinsamer Verantwortung mit den Presbyterinnen und Presbytern zu leiten. 2 Sie sind Mitglieder des Presbyteriums von Amts wegen.
Artikel 21 [Aufgaben und Amtspflichten der Pfarrerinnen und Pfarrer]
( 1 ) 1 Zu den besonderen Aufgaben der Pfarrerinnen und Pfarrer gehören die Leitung des öffentlichen Gottesdienstes und der Vollzug der Amtshandlungen.
2 Sie haben den Dienst der Seelsorge, auch durch Haus- und Krankenbesuch, mit tröstendem und mahnendem Wort zu üben.
3 Sie sollen das persönliche Beichtbekenntnis entgegennehmen und die Vergebung Gottes zusprechen.

4 Sie sollen den kirchlichen Dienst an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördern und mitwirken, dass der missionarische Auftrag der Kirche erfüllt, Liebe geübt wird und Gerechtigkeit waltet. ...

Artikel 46 [Diakoninnen und Diakone]
Diakoninnen und Diakone nehmen den diakonischen Auftrag in Sozial- und Bildungsarbeit, in pflegerischen und erzieherischen Tätigkeiten sowie in Verkündigung, Seelsorge und Beratung wahr.

Artikel 48 [Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen]
Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen arbeiten in unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortungsbereichen der Kinder-, Jugend-, Familien-, Erwachsenen- und Altenarbeit.

Presbyterium

Artikel 56 [Auftrag des Presbyteriums]
Das Presbyterium hat folgende Aufgaben:Das Presbyterium wacht darüber, dass in der Gemeinde das Evangelium rein und lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden;
... es sorgt für die evangelische Erziehung und Unterweisung der Jugend;
es tröstet, ermahnt und warnt die Gemeindeglieder und geht insbesondere denen nach, die der Wortverkündigung und den Abendmahlsfeiern fernbleiben;
... es beachtet bei seiner gesamten Arbeit die soziale Gliederung der Gemeinde; 
es nimmt sich der Armen und Hilfsbedürftigen an;
es leitet und verwaltet die Kirchengemeinde.
Artikel 57 [Aufgaben des Presbyteriums]
Das Presbyterium wirkt nach Maßgabe des Pfarrstellenbesetzungsrechtes45 bei der Pfarrwahl mit;
... es trägt die Verantwortung für den kirchlichen Unterricht;
... es setzt die Zeit und die Zahl der Gottesdienste fest ...
es fördert die Kirchenmusik, insbesondere die Pflege des Gemeindegesanges;
es sorgt für die Sammlung und Weiterleitung der Kollekten;
... es unterstützt die Pfarrerinnen und Pfarrer bei den Hausbesuchen;
es ist verantwortlich für den Dienst an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;
... es stellt die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an und übt die Dienstaufsicht aus;
es beauftragt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde nach der entsprechenden Ordnung;
es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr.

Küsterinnen

Artikel 51 [Küsterinnen und Küster]
Küsterinnen und Küster richten die kirchlichen Räume für Gottesdienst, Amtshandlungen und Veranstaltungen her, sorgen für das Läuten der Glocken, achten während des Gottesdienstes auf gute Ordnung und unterstützen Pfarrerinnen und Pfarrer, Presbyterinnen und Presbyter bei ihren Amtsgeschäften.

Kirchenmusiker

Artikel 45 [Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker]
Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker haben die Aufgabe, die Kirchenmusik, insbesondere im Gottesdienst, zu pflegen.