Pastoraler Dienst im Übergang

Gemeinsam ein neues Bild entwickeln

 

Nun bin ich schon ein gutes halbes Jahr bei Ihnen. Meine Aufgabe ist es, die Regionalpfarrstelle der Region Ostvest+ (Datteln, Haltern, Oer-Erkenschwick und Waltop) zu „formatieren“, also nach Umfang und Aufgaben zu beschreiben und anschließend ein Bewerbungsverfahren zu begleiten.

Eigentlich klang es ganz einfach: Eine neue Pfarrstelle beschreiben, den Arbeitsplatz attraktiv gestalten, die Stelle ausschreiben – und dann findet sich eine Pfarrperson, die gut zu all dem passt.  

 

Die evangelischen Kirchengemeinden in Haltern, Oer-Erkenschwick, Datteln und Waltrop bilden eine große Region. Sie ist zu groß, um eine Pfarrstelle einfach auf vier Gemeinden aufzuteilen. Auch die anderen Mitarbeitenden in Seelsorge und Verkündigung – Pfarrer/innen, Diakon/innen sowie Gemeindepädagog/innen, Prädikant/innen und Kirchenmusiker/innen – sollen nicht ständig weite Wege durch die gesamte Region zurücklegen müssen.

 

Ein wichtiger Grundsatz soll künftig Orientierung geben:

Menschen, die in Verkündigung und Seelsorge arbeiten, sollen regulär in höchstens zwei Gemeinden tätig sein. Ausnahmen können sinnvoll und notwendig sein, müssen aber zeitlich begrenzt bleiben.

Diese Regel dient nicht nur der Planbarkeit. Sie schützt die Mitarbeitenden vor Überlastung und hilft zugleich, dass persönliche Beziehungen in den Gemeinden weiter bestehen und wachsen können. Seelsorge, Gottesdienste, Besuche, Gruppenarbeit und Begleitung brauchen Nähe, Verlässlichkeit und Zeit. Wer dauerhaft an zu vielen Orten gleichzeitig zuständig ist, kann diesen Aufgaben kaum gerecht werden. Gleichzeitig bleiben die Gemeinden aufeinander angewiesen. Urlaubsvertretungen und Krankheitsfälle der hauptamtlichen Menschen lassen sich nur gemeinsam gut auffangen.

Deshalb wird eine engere Zusammenarbeit in der Region immer wichtiger.

 

Es reicht nicht, allein einen Arbeitsplatz für eine neue Regionalpfarrstelle zu beschreiben. Vielmehr müssen alle beteiligten Gemeinden gemeinsam überlegen, wie pastorale Arbeit künftig gut organisiert werden kann.

Das bedeutet auch:

v.l.: Robin Friedrich (Ha), Andreas Schütz (O-E), Lena Schäfer (Ha), Elke Falk (O-E), Susanne Kuckshoff (Da), Norbert Deka (PDÜ), Sabine Dumpelnik (Wa)
Gewohnte Zuständigkeiten werden sich verändern. Gemeinden werden sich an manchen Stellen stärker abstimmen, Aufgaben miteinander teilen und neue Formen der Zusammenarbeit entwickeln müssen. Nicht mehr alle Aufgaben können wie bisher gemacht werden. Die ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Gemeinden werden entscheidend mitbestimmen, welche Aufgaben zukünftig noch übernommen werden können. Alle werden das „Lassen“ lernen müssen. Manches Liebgewonnene wird es nicht mehr geben (können), wenn sich niemand findet, der mitarbeitet.

Erst wenn tragfähige Regeln für alle gefunden sind, lässt sich genauer beschreiben, wie die neue Pfarrstelle aussehen soll und wo ihr Schwerpunkt liegt. Es wird also nicht einfach ein fehlendes Puzzleteil ergänzt. Vielmehr entsteht ein neues Bild – gemalt mit den Farben, Erfahrungen und Menschen aller beteiligten Gemeinden.

 

Die Prozessbegleitgruppe begleitet diese Entwicklung. Sie sammelt Ideen und Vorschläge aus den Presbyterien zur Regionalpfarrstelle und bringt Überlegungen zur Diskussion in die Presbyterien zurück.

Im Herbst wird die Pfarrstelle genau beschrieben. Wenn die Presbyterien der Region im Winter die Neuordnung des Pastoralen Dienstes unterstützen, kann im Frühjahr nach einem Menschen gesucht werden, der die Aufgaben und den Dienst übernimmt.

 

Es bleibt spannend. Ich werde Sie über die weiteren Schritte auf dem Laufenden halten.

 

Norbert Deka

Pastoraler Dienst im Übergang

 

Auszug aus: www.evangelisch-in-westfalen.de

Der »Pastorale Dienst im Übergang« (PDÜ) ist ein spezielles Angebot zur Gestaltung und
Qualifizierung der Zeit einer Pfarrstellen-Vakanz.
Dabei übernimmt eine Pfarrerin oder ein Pfarrer vor Ort die
pastorale Grundversorgung und begleitet die Gemeinde zugleich mit professioneller Beratung. Voraussetzung ist, dass der Pfarrer
„im Übergang“ sich nicht auf die Pfarrstelle bewerben darf.
Der Dienst endet, wenn die Pfarrstelle neu besetzt ist.

Der „pastorale Dienst im Übergang“ ist besonders geeignet,
wenn das Profil der Pfarrstelle neu ausgerichtet werden soll,
die Arbeit neu verteilt werden muss oder von einer Pfarrperson Abschied genommen werden muss, die die Gemeinde über lange Zeit geprägt hat.